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Aktuelles & Informatives

Öffentliche Auslegung "Kirchstraße"

Bebauungsplan Kirchstraße
Bebauungsplan Kirchstraße
Veröffentlicht am Montag, 27. Februar 2023

Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Kirchstraße“

Gemeinde Simmersfeld, Markung Aichhalden

im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB

 

–Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß

  • 4 Abs. 2 BauGB -

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Simmersfeld hat in seiner Sitzung am 23.03.2022 den Beschluss gefasst den Bebauungsplan „Kirchstraße“ einschließlich der darin integrierten örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13 b aufzustellen. Die Voraussetzungen zur Durchführung des Verfahrens nach § 13 b BauGB sind erfüllt und in den Zielen und Zwecken der Planung erläutert. Er darf nach § 2 Abs. 4 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung / Umweltbericht aufgestellt werden.

 

Der Bebauungsplanentwurf und die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung und Textteil liegen

ab Freitag, 24.02.2023 bis Freitag, 24.03.2023

je einschließlich

 

bei der Gemeinde Simmersfeld, Gartenstr. 14, 72226 Simmersfeld, Zimmer 2 während der Dienstzeiten öffentlich aus.

Die aktuellen Planunterlagen sind außerdem auch ab dem 24.02.2023 im Internet unter der Homepage der Gemeinde Simmersfeld abrufbar.

 

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Simmersfeld vorgebracht werden. Es ist zweckmäßig, die Anschrift des Verfassers anzugeben. Über die Anregungen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Jedermann kann die beschlossenen Planunterlagen einsehen und Auskunft über deren Inhalt verlangen.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird hiermit auch darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom jeweiligen Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Um die Änderungen besser nachvollziehen zu können, sind die Passagen, die entfallen, gelb markiert. Die neu hinzugekommenen Teile sind rot markiert.

 

Anlagen:

- Textteil mit Begründung

- Lageplan

- Potenzialabschätzung Artenschutz

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