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Aktuelles & Informatives

Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB des Bebauungsplanentwurfs mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Gartenstraße Ost“

Auszug aus Bebauungsplan Gartenstraße Ost
Auszug aus Bebauungsplan Gartenstraße Ost
Veröffentlicht am Freitag, 4. Oktober 2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Simmersfeld hat am 25.09.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans „Gartenstraße Ost“ einschließlich Textteil und Begründung inklusive Umweltbericht mit Datum vom 13.09.2024 und die zusammen mit ihm aufgestellte Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich über die Dauer von mindestens einem Monat öffentlich auszulegen.

Sämtliche Unterlagen zu diesem Bebauungsplanverfahren sind unten auf dieser Seite abrufbar.

Die Auslegung im Rathaus, Zimmer 2, findet vom 07.10.2024 bis 05.11.2024 statt.

Parallel dazu führt die Gemeinde die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durch.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist auf elektronischem Wege bei der Gemeinde Simmersfeld über folgende Emailadresse abgegeben werden: mueller@simmersfeld.de.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege, z.B. schriftlich oder während der Öffnungszeiten des Rathauses mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.

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