Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB des Bebauungsplanentwurfs mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Gartenstraße Ost“
Sämtliche Unterlagen zu diesem Bebauungsplanverfahren sind unten auf dieser Seite abrufbar.
Die Auslegung im Rathaus, Zimmer 2, findet vom 07.10.2024 bis 05.11.2024 statt.
Parallel dazu führt die Gemeinde die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durch.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist auf elektronischem Wege bei der Gemeinde Simmersfeld über folgende Emailadresse abgegeben werden: mueller@simmersfeld.de.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege, z.B. schriftlich oder während der Öffnungszeiten des Rathauses mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.
Dokumente
- 01 Öffentliche Bekanntmachung der Offenlage
- 02 Abwägung vom 25.09.2024
- 03 Abgrenzungsplan
- 04 Plan Städtebauliches Konzept
- 05 Planzeichnung Bebauungsplan Gartenstraße Ost
- 06 Textteil
- 07 Begründung Bebauungsplan Gartenstraße Ost
- 08 Plan Umweltprüfung "Bestand"
- 09 Umweltbericht Bebauungsplan Gartenstraße Ost
- 10 Naturschutzrechtl. Einschätzung und artenschutzrechtl. Relevanzuntersuchung
- 11 Geländebegehung - Einschätzung Obstbaumbestand
- 12 Untersuchung der Schallimmissionen
- 13 Vorprüfung des Einzelfalls