Lichtraumprofil (nicht nur) über Waldwegen

Zum anderen trocknet der Wegekörper bei gutem Lichtraumprofil schneller ab, was die Erhaltung des Wegekörpers fördert.
Ein ordnungsgemäßes Lichtraumprofil sollte eine Höhe von 4,50 m aufweisen und gilt für die gesamte Fahrbahn- bzw. Wegbreite einschließlich Bankett und Graben.
Übrigens gilt dies nicht nur für Waldwege: gesetzliche Grundlage ist § 27 Straßengesetz BW, der für alle öffentlichen Straßen gilt. Für Rad- und Gehwege gilt dabei ein Lichtraumprofil von 2,50 m.
Daher sollten alle Grundstückseigentümer regelmäßig prüfen, ob in dieser Hinsicht von ihren Bäumen oder Sträuchern eine Gefahr ausgehen könnte.