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Aktuelles & Informatives

Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Beurener Straße 1“ Gemeinde Simmersfeld, Markung Ettmannsweiler nach § 13a BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit – Bürgerbeteiligung und Öffentliche Auslegung

Lageplan Bebauungsplan Beurener Straße
Lageplan Bebauungsplan Beurener Straße
Veröffentlicht am Dienstag, 24. September 2024
Der Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung liegt in der Zeit vom 27. September bis einschließlich 14. Oktober 2024 bei der Gemeinde Simmersfeld, Gartenstr. 14, 72226 Simmersfeld, Zimmer 2 während der Dienstzeiten öffentlich aus.

Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Beurener Straße 1  Gemeinde Simmersfeld, Markung Ettmannsweiler nach § 13a BauGB 

Beteiligung der Öffentlichkeit  

Bürgerbeteiligung und Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 und  

  • 4 Abs. 2 BauGB.

Der Gemeinderat Simmersfeld hat am 01. März 2023 in öffentlicher Sitzung den 
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Beurener Straße 1“ auf der Gemarkung  Ettmannsweiler im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB beschlossen.  

In der Planung des Bebauungsplanes wurden im zeichnerischen Teil geringfügige  Änderungen vorgenommen was eine erneute Auslegung erforderte.   

Der Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung liegt in der  Zeit  

vom 27. September bis  
einschließlich 14. Oktober 2024 

bei der Gemeinde Simmersfeld, Gartenstr. 14, 72226 Simmersfeld, Zimmer 2 während der  Dienstzeiten öffentlich aus. 

Die aktuellen Planunterlagen sind außerdem auch ab dem 27.09.2024 im Internet unter der  Homepage der Gemeinde Simmersfeld abrufbar. 

Das Planungsvorhaben kann als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB und ohne  Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden, da die  formalen Voraussetzungen für die Anwendung hierfür erfüllt sind. 

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift  beim Bürgermeisteramt Simmersfeld vorgebracht werden. Es ist zweckmäßig, die Anschrift  des Verfassers anzugeben. Über die Anregungen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher  Sitzung. Jedermann kann die beschlossenen Planunterlagen einsehen und Auskunft über  deren Inhalt verlangen. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den  Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird hiermit auch darauf hingewiesen, dass ein  Antrag nach § 47 VwGO unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden,  die vom jeweiligen Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend  gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 

 

Simmersfeld, den 16.09.2024 

gez. Jochen Stoll  Bürgermeister 

 

 

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